Psychologische Praxis Andreas Büche

Konditionen

Sie können mit mir telefonisch oder per E-Mail ein Online-Erstgespräch verabreden. unter dieser Mobilnummer:
+49 17658875060

oder per Mail: andreasbueche@googlemail.com

Diese erste Stunde ist für Sie kostenfrei, wenn Sie sich dazu entschließen, eine Therapie (Paar- oder Einzeltherapie) bei mir zu beginnen.

Preise

Einzeltherapie (60 Minuten): 85€

Paartherapie (60 Minuten): 95€

Lehrtherapie: 85€

Erstgespräch: 40 €

Sie bekommen den Betrag für das Erstgespräch innerhalb von fünf Werktagen zurückerstattet,
wenn Sie sich dafür entscheiden, eine Therapie zu beginnen. Hierfür benötige ich dann Ihre IBAN.

Für das Zustandekommen der Erststunde ist zwingend ein vorangehendes Telefongespräch mit mir erforderlich.

Wenn wir in diesem überein kommen, die Therapie zu beginnen,
schalte ich Ihnen den eben vereinbarten Termin innerhalb von 15 Minuten im Buchungssystem frei.

Sie sollten den Termin dann unmittelbar darauf buchen.


Eine Stunde kann bis maximal 24 Stunden vor Stundenbeginn abgesagt werden.
In diesem Fall muss die Stunde nicht bezahlt werden. Der schon bezahlte Betrag wird Ihnen dann zurücküberwiesen.

Sollten Sie allerdings weniger als 24 Stunden vor Stundenbeginn absagen, müssen Sie den Betrag für die Stunde bezahlen.

Wenn Sie eine Stunde abgesagt haben, sollten Sie sich gleichzeitig auch um einen Ausweichtermin bemühen bzw. um einen Folgetermin, wenn noch keiner ausgemacht worden ist.

Die Rechnungserstellung erfolgt automatisch über das Buchungssystem. Sollten Sie für Ihre private Krankenkasse eine herkömmliche Rechnung benötigen, informieren Sie sie mich bitte. Sie bekommen dann eine extra ausgefertigte Rechnung zu diesem Zweck.

Sie können maximal vier Termine buchen. Termine im Buchungssystem sind jeweils von Monatsanfang bis Monatsende verfügbar. Zur Monatsmitte schalte ich dann den nächsten Monat im Buchungssystem frei.

Die Möglichkeit der Kostenerstattung bei Unterversorgung

Für den Fall, dass Sie bei einem für die gesetzlichen Kassen zugelassenen Therapeuten (z.B. Verhaltenstherapeut oder Psychoanalytiker)
erst nach mehreren Monaten einen Therapieplatz finden würden
und sie gleichzeitig glaubhaft machen können, dass für Sie Notwendigkeit besteht, früher Hilfe zu finden,
können sie von ihrer gesetzlichen Kasse verlangen,
dass diese die Kosten auch für eine Therapie bei einem Therapeuten übernimmt,
der nicht für die gesetzlichen Kassen zugelassen ist –
sofern dieser die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (= Heilpraktiker für Psychotherapie) besitzt.

Hierfür müssen Sie vor Beginn der Behandlung einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse stellen,
dürfen die Therapie bei mir aber erst aufnehmen,
wenn die Kasse ihrem Antrag stattgegeben hat.
Wird ihrem Antrag sattgegeben, können sie die Rechnung, die ich ihnen stelle, an ihre Kasse weiterleiten,
die ihnen dann den ganzen Betrag oder einen Teil des Rechnungsbetrages zurückerstattet.
Das heißt: sie bezahlen den Rechnungsbetrag direkt an mich, bekommen ihn dann ganz oder teilweise von ihrer Kasse zurückerstattet.

 

Darauf müssen Sie also achten:


Sie müssen für ihren Antrag nachweisen können,

dass sie innerhalb einer zumutbaren Wartezeit bei keinem Vertrags-Psychotherapeuten unterkommen würden,
der für sie räumlich auch noch gut zu erreichen ist.

Dafür sollten sie sich Notizen über ihre (erfolglosen) Bemühen machen (Name des Therapeuten,
Zeitpunkt ihrer Anfrage, Art der ablehnenden Antwort).
Diese Notizen sollten sie dann dem Antrag auf Kostenerstattung beifügen.

Gleichzeitig sollten Sie die Information übermitteln, dass ich a) Heilpraktiker für Psychotherapie b) Gestalttherapeut c) Diplom-Psychologe bin.

Konditionen Einzeltherapie
Konditionen Paartherapie

Andreas Büche 📧 andreasbueche@googlemail.com 📞 +49 176 588 750 60

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